Clubgeschichte
Mit dem
Ziel, auf Sylt die Voraussetzungen für den Bau eines
offenen Golfplatzes zu schaffen, schlossen sich die
späteren Gründungsmitglieder des Golf-Club Sylt e.V. im
Februar 1982 zu einer Sylter Initiative zusammen und
gründeten nach erheblichen Vorarbeiten am 5. März 1984 den
Golf-Club Sylt. Am 14. März 1984 wurde der Golf-Club Sylt
e.V. unter Nummer 303 in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Niebüll.
Für den Golf-Club Sylt e.V. gab es nie einen Zweifel
daran, dass der Verein im Interesse seiner Mitglieder und
seiner Gäste Erbauer und Betreiber der auf Sylt zu
schaffenden Golfanlage sein musste.
Am 23. Oktober 1984 beschloss der Planungsverband Sylt die
Ausweisung einer ca. 60 ha großen Fläche im Bereich der
Gemeinden Wenningstedt und Kampen für den Bau eines
18-Loch-Golfplatzes im Rahmen der ersten Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Am 18.12.1984 folgte der Beschluss der Gemeinde
Wenningstedt zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für
eine Golfsport-Anlage in diesem Bereich. Einen
entsprechenden Beschluss fasste die Gemeinde Kampen am
11.02.1985. Erklärtes Ziel des Golf-Club Sylt e.V. war es
von Anfang an, dass Sylter für Sylter und deren Gäste -
auch im Interesse der Fortentwicklung des Fremdenverkehrs
- endlich auf Sylt einen offenen Golfplatz errichten, der
jedem Mitglied es Deutschen Golfverbandes zugänglich ist.
Außerdem soll für Golfinteressenten und vor allem auch für
Jugendliche die Möglichkeit geschaffen werden, das
Golfspiel zu erlernen und Mitglieder des Clubs zu werden.
Gerade der Jugendarbeit wird der Golf-Club Sylt e.V. seine
besondere Aufmerksamkeit widmen.
Seit dem 2. September 1987 ist der Club Mitglied des
Deutschen Golfverbandes. Damit eröffnete er seinen
Mitgliedern die Spielmöglichkeit auf anderen Golfplätzen,
deren Clubs dem Deutschen Golfverband oder den
entsprechenden nationalen Verbänden anderer Länder
angehören.
Dem Golf-Club Sylt e.V. ging und geht es auch in Zukunft
darum zu gewährleisten, dass der auf Sylt erstellte
Golfplatz von jeglicher kommerziellen Nutzung
ausgeschlossen bleibt. Das bedeutet nichts anderes, als
dass sowohl Errichtung als auch Betreibung in den Händen
der Mitglieder des bestehenden Clubs liegen müssen. Die
Finanzierung darf nicht durch einen an einer
Gewinnabschöpfung interessierten kommerziellen Investor,
sondern muss durch den Golf-Club Sylt e.V. selbst
erfolgen. Nur so können die Unabhängigkeit des Clubs und
die auf Dauer gesehen preiswerten Spielmöglichkeiten für
die Clubmitglieder gesichert werden. |
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